Vortrag Manfred Pick
Legen Sie nie ein Angebot direkt beim Kunden
Experte Manfred Pick informiert Sie über die wichtigsten drei Tipps, wie Sie als Unternehmer nicht vom Konsumentenschutz überrollt werden.
Tipp 1: In Sachen Konsumentenschutz nicht reagieren, sondern agieren:
Das ist der wichtigstes Grundsatz von Mag. Manfred Pick. „Der Kunde ist im Glaskäfig und der Konsumentenschutz unterstützt den Kunden übermäßig“, so Pick. Besonders heikel ist das Rücktrittsrecht: Wenn Sie als Maler, Tapezierer, Vergolder oder Schilderhersteller beim Kunden sind und dieser Ihnen gleich in seinen Räumlichkeiten den Auftrag erteilt, kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten – auch wenn Sie die Leistungen perfekt ausgeführt haben! „Legen Sie daher auf der Baustelle ein Angebot, sondern holen Sie den Kunden in Ihre Geschäftsräume“, empfiehlt daher Pick. Das Rücktrittsrecht gilt übrigens auch nicht bei Vertragsabschlüssen per E-Mail oder auf einer Messe.
Tipp 2: Der Handwerker muss sich bei Fehlern nicht alles gefallen lassen
Aufatmen heißt es bei Kundenreklamationen. Denn laut Pick muss sich der Unternehmer nicht alles gefallen lassen, die nötigen Verbesserungen unverhältnismäßig sind und Funktionswert nicht beinträchtigt ist. „Ist der Kunde für die Reparatur nicht bereit, einen angemessen Betrag mitzuzahlen, müssen Sie nur auf eine Preisminderung eingehen.“
Tipp 3: Skontofristen sind bei Privaten anders als bei Firmenkunden
Welcher Unternehmer kennt das nicht: Die Skontofrist ist abgelaufen – und trotzdem zieht der Kunde noch drei Prozent vom Gesamtpreis ab. „In diesem Fall müssen Sie das als Unternehmer leider oft hinnehmen, denn der Kunde kann die Rechnung am Fristtag auch um 23:59 mit einer Onlineüberweisung begleichen.“ Wann der Unternehmer dann das Geld auf seinem Konto hat, spielt keine Rolle. Gute Nachrichten gibt es dafür bei B2B-Aufträgen: Hier können Sie als Dienstleister die Rahmenbedingungen selbst bestimmen!